Aktivmitglied
Als Aktivmitglieder werden alle in der Schweiz im Handelsregister eingetragene natürliche Person, deren Inhaber in bürgerlichen Ehren und Rechten steht, sich über genügende Fachkenntnisse ausweist, solvent ist und einen guten Ruf besitzt, aufgenommen.
Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand.