Solidarhaftung
Das neue Gesetz ist bereits per 15. Juli 2013 in Kraft getreten, und dies ohne Vorlaufzeit. Es ermöglicht, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- sowie Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann.
An der Mitgliederversammlung vom 14. November 2013 wurde ebenfalls darüber berichtet.
Musterdokumente
Die folgenden Musterdokumente dienen dazu, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen darzulegen. Sie sollen den betroffenen Erst- und Subunternehmern eine Hilfestellung geben, ihre Verwendung ist jedoch nicht zwingend.